Allgemeines Zivilrecht

Der Begriff des allgemeinen Privatrechts ist breit gestreckt. Hier nur einige Beispiele:

Kaufrecht: Wohl nahezu täglich schließen wir Kaufverträge ab. Sei es beim Kauf von einer Tüte Brötchen beim Bäcker um die Ecke oder gar der Erwerb des neuen Eigenheims. Und schnell kann es hier zu Problemen kommen. Was ist, wenn der gekaufte Fernseher kein Bild mehr zeigt? Wie geht es weiter, wenn sich der Traum vom Eigenheim in einen Albtraum verwandelt?

Internetrecht: Mit dem Einzug des Internets in unseren Alltag stellen sich auch bald ganz neue Problemfälle. Sei es, wenn Sie in eine „Abofalle“ getappt sind oder Ihnen eine Plattenfirma den Verstoß gegen Urheberrechte durch Nutzung einer Tauschbörse vorwirft.

Schadensrecht: Im Winter ist der Gehweg nicht gestreut und ähnelt eher einer Schlittschuhbahn, denn einem Verkehrsweg. Wer nun zu Fall kommt, stellt sich zu Recht die Frage, ob der Grundstückseigentümer für den Schaden haftet.

Im Zivilrecht stehe ich Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um eine sachgerechte Lösung gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten.

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