Verkehrsrecht

Als Fachanwalt sehe ich einen Schwerpunkt meiner Arbeit natürlich im Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht umfasst eigentlich alle rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Mobilität. Man unterscheidet verschiedene Teilrechtsgebiete.

Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht: Dieses Gebiet ist immer dann betroffen, wenn der Staat einen Verkehrsteilnehmer für ein Fehlverhalten zur Verantwortung ziehen will. Etwa wegen einer zu schnellen Fahrt (dann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens) oder wegen Trunkenheit im Verkehr (dann im Strafverfahren).

Verkehrszivilrecht: Hier geht es um bürgerliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr. Beispielsweise sind hier die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall zu nennen oder aber auch Mängelgewährleistungsansprüche nach einem – missglückten – Autokauf.

Versicherungsrecht: Das Auto will versichert sein. Gibt es etwa Streit mit der Kaskoversicherung, die nach einem Autodiebstahl nicht zahlen will, nennt man das Versicherungsrecht.

Recht der Fahrerlaubnis: Um zum motorisierten Verkehr zugelassen zu werden, braucht es eine Fahrerlaubnis. Wenn die „Pappe“ im Streit steht, handelt es sich meist um eine Rechtsstreitigkeit, die dem Recht der Fahrerlaubnis zuzuordnen ist.

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