Oldtimerrecht

Eine klassische Disziplin der Juristerei ist das Oldtimerrecht mit Sicherheit nicht. Eher sollte es als Teilbereich des Verkehrsrechts gesehen werden.

Im Zusammenhang mit dem Alteisen entstehen in der Praxis besondere rechtliche Probleme. Etwa bei der Unfallregulierung, wenn es zum Beispiel um den Wert des Fahrzeuges geht. Oder nach einem missglückten Kauf des Klassikers, wenn sich doch noch größere Löcher im Blech des vermeintlichen Autos der Zustandsnote „zwei“ finden.

In meiner Freizeit widme ich intensiv dem rostigen Hobby. Sei es, dass ich mit dem betagten Motorrad durchs Sauerland fahre, auf einem Teilemarkt auf der Suche nach einem Schnäppchen bin oder mit meinem Oldtimer über die Landstraße rolle…
Die Problemkreise des Oldtimerfans sind mir daher nicht unbekannt.

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