Motorrad-Rechtsanwalt

Was ist Motorradrecht?

Der Begriff des Motorradrechts ist weit gestreckt. Eine klare Definition gibt es nicht. Doch handelt es sich immer um solche Rechtsverhältnisse, an denen ein Motorradfahrer beteiligt ist. Etwa, wenn die „Rennleitung“ nach flotter Fahrt die rote Kelle zeigt und kurze Zeit später der Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

Oder der PKW-Fahrer zieht aus der Einfahrt auf die Straße und es kommt, wie es kommen muss: Der Kradfahrer kommt zu Fall. Schließlich verbringt das gebraucht gekaufte Motorrad die Saison in der Werkstatt statt auf der Straße. Es gibt also ein breites Spektrum an rechtlichen Problemen, denen sich der der motorisierte Zweiradfahrer gegenüber sieht.

Warum zum „Motorrad-Rechtsanwalt“?

Das Motorradfahren birgt Probleme, die demjenigen, der ausschließlich auf vier Rädern unterwegs ist, verborgen bleiben.
Der Autofahrer mag eine sanierungsbedürftige Straße, die mit dem großzügigen Einsatz von Bitumen zusammengeflickt wurde, mit einem Achselzucken zur Kenntnis nehmen. Der Motorradfahrer sieht die Situation anders.

Auch Rollsplitt ist für den Autofahrer kein Problem, während der Zweiradpilot ins Schwitzen kommt. Bremsen in Schräglage ist wohl ein völlig unbekanntes Terrain für denjenigen, der nicht schon einmal im Sattel eines Motorrades gesessen hat.

Ich bin Ihr „Motorrad-Rechtsanwalt“!

Manchmal wirken sogar Gerichte eingenommen von uns unverständlichen Denkweisen. Etwa wenn dem Motorradfahrer beim Unfall allein deswegen die Ansprüche gekürzt oder die Regulierung gleich ganz verwehrt wird, weil die Betriebsgefahr beim Motorradfahren höher sei als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Frei nach dem Motto: „Motorradfahren ist gefährlich und wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um.“

Als leidenschaftlicher Motorradfahrer müssen Sie mir nicht erst das Fahrverhalten eines Motorrades in der Kurve erklären, so dass ich Ihre Interessen sachgerecht vertreten kann!

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